Wichtige News / Infos
![]() | Winterreifenpflicht |
Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Definition der Wetterverhältnisse
Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und Reifglätte zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und auf die der Gesetzestext Bezug nimmt. Verursacht werden diese Wetterverhältnisse z. B. durch Schneefall (inkl. Schneeregen und Schneegriesel), Eiskörner, Eisregen bzw. gefrierenden Regen, gefrierenden Nebel und Schneeverwehungen. Diese Wetterlagen können auch bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt auftreten und so zu einer verpflichtenden Verwendung von Winterreifen führen.
Definition des "Winterreifens"
Der Gesetzestext enthält erstmals eine genauere Spezifizierung, welche Reifen zulässig sind. Die Neuregelung schreibt vor, dass nur Reifen benutzt werden dürfen, welche die in der entsprechenden Richtlinie beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dort ist festgelegt, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Die im Fachhandel gekauften Winter- und Ganzjahresreifen erfüllen die so beschriebenen Voraussetzungen. Sie sind typischer Weise als "M+S-Reifen" gekennzeichnet; auch Ganzjahresreifen bleiben erlaubt. Zusätzlich oder an Stelle des "M+S"-Symbols erfolgt zum Teil auch eine Kennzeichnung mit einer Schneeflocke (Alpine Symbol).
Am 1. Januar 2011 tritt zusätzlich eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Winterreifen noch besser definiert und eine einheitliche Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) bringen wird. Für M+S-Reifen gilt allerdings ein Bestandsschutz, so dass auch über dieses Datum hinaus diese Reifen gefahren werden dürfen.
Ordnungswidrigkeit
Wer gegen die neue Winterreifen-Regelung verstößt, muss künftig mit einem erhöhten Bußgeld und einem Eintrag im Verkehrszentralregister rechnen: Der einfache Verstoß, das heißt das Fahren ohne Winterreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister geahndet.
Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei den genannten winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Hinzu kommt wie bisher ein Punkt in Flensburg.
Auch Mietautos brauchen Winterreifen
Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Wer ohne wintertaugliche Bereifung ins Rutschen kommt und einen Unfall verursacht, trägt die Verantwortung und haftet für den Schaden. Trotz Vollkaskoschutz kann es für den Mieter dann teuer werden.
(Quelle: ADAC)
![]() | EUROPA: Knöllchen ohne Grenzen |
Wer im EU-Ausland in eine Radarfalle tappt oder sich einen Strafzettel einhandelt, muss damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid auch in Deutschland vollstreckt wird. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag, 24. September, auch der Bundesrat einem entsprechenden EU-Beschluss zu. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald Bundespräsident Wulff die Vorlage unterzeichnet hat. Dies dürfte Mitte November der Fall sein.
Verkehrsverstöße bereits ab Sommer 2010 nicht mehr folgenlos
Sobald die Neuregelung in Kraft tritt, können grundsätzlich auch während des Sommers 2010 begangene Verstöße geahndet werden, wenn nämlich die ausländische Behörde den Bußgeldbescheid erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland ausstellt. Ein Lichtblick: Fahrverbote, die im Ausland verhängt werden, gelten hierzulande nicht. Auch Punkte in Flensburg müssen Autofahrer nicht befürchten.
Gegen die Vollstreckung ausländischer Knöllchen können sich Betroffene wehren, wenn das Dokument nicht in einer für sie verständlichen Sprache abgefasst ist oder sie bereits erfolglos im Tatortland Einspruch eingelegt hatten, zum Beispiel wenn der Fahrzeughalter den Verkehrsverstoß nicht selbst begangen hat. Dieser Fall kann eintreten, da in einigen EU-Ländern (z.B. Niederlande, Frankreich) eine generelle Halterhaftung besteht.
Sonderregelung Österreich
In Österreich sind die ruhigen Zeiten für Raser und Falschparker schon seit Jahren vorbei. Bereits seit 1990 können sie laut Vollstreckungsabkommen dafür auch in Deutschland belangt werden. Bußgelder aus Nicht-EU-Staaten wie z.B. der Schweiz, Kroatien oder Norwegen können auch künftig in Deutschland nicht eingetrieben werden. Autofahrer, die entsprechende Knöllchen ignorieren, müssen aber mit Sanktionen rechnen, wenn sie das nächste Mal in diese Länder fahren und in eine Polizeikontrolle geraten.
![]() | EUROPA: WICHTIGE AUTOBAHNERÖFFNUNGEN 2011 |
Der Ausbau des Fernstraßennetzes in den europäischen Reiseländern schreitet auch 2011 voran. Für deutsche Urlauber sind vor allem folgende Freigaben von Bedeutung:
Österreich
Ab Juni stehen Autofahrern auf der Tauernautobahn A 10 beide Röhren des 6,5 Kilometer langen Tauerntunnels zur Verfügung. Die Generalsanierung der alten Röhre ist dann abgeschlossen. Da der Verkehr im Katschbergtunnel auf derselben Route bereits seit 2009 durch zwei Röhren rollt, dürften die kilometerlangen Staus auf dieser wichtigen Durchgangsstrecke der Vergangenheit angehören.
Tschechien
Im Jahresverlauf werden zwei Abschnitte der D 1 (Brünn - Ostrau) zwischen Rikovice und Prerov (9 km) sowie zwischen Prerov und Lipnik nad Becvou (10 km) fertig. Sind beide Teilstücke eröffnet, ist die Autobahn bis auf eine 6 Kilometer lange Lücke zwischen Hulin und Rikovice komplett. Die Verbindung kommt vor allem Autofahrern zugute, die über Tschechien in Richtung Krakau wollen.
Slowenien
Auf der viel befahrenen A 2 (Karawankentunnel - Ljubljana) wird im Juni das letzte Nadelöhr beseitigt. Dann wird zwischen Peracica und Podtabor bei Bled der neue Viadukt und damit die zweite Fahrbahn fertig sein. Ab diesem Zeitpunkt stehen auf der gesamte Autobahn vier Spuren zur Verfügung.
Ungarn
Auf eine Erleichterung dürfen sich auch Autofahrer freuen, die nach Nordostungarn wollen. Voraussichtlich Ende 2011 wird die M 3, die auf einer Länge von 234 Kilometern von Budapest über Eger nach Nyiregyhaza führt, um weitere 46 Kilometer bis Vasarosnameny verlängert. Bis zur ukrainischen Grenze sind es dann nur noch 20 Kilometer.
(Quelle: ADAC)
![]() | EUROPA: Mautprellen kann teuer werden! |
In 17 Ländern müssen Sie bezahlen – wir zeigen wo
Stressfrei durch die Nachbarländer: Der ADAC hat eine aktuelle Übersicht zu Staaten mit streckenbezogener Maut und Vignetten zusammengestellt. Denn ohne Vignette oder entrichtete Maut sollte sich niemand auf ausländischen Autobahnen und Schnellstraßen erwischen lassen. In 17 Ländern muss der Autofahrer für die Nutzung zahlen. Wer die Maut prellt, ob absichtlich oder nicht, muss zum Teil erhebliches Bußgeld zahlen.
In der Slowakei beispielsweise ist eine Strafe vom Dreifachen des Vignettenpreises üblich, doch auch das Zehnfache (365 Euro) ist möglich. Auch das Nachbarland Österreich versteht bei Mautprellern wenig Spaß. Hier muss eine Ersatzmaut von 120 Euro oder ein Bußgeld von mindestens 300 Euro entrichtet werden. Bei einem Mautvergehen in Slowenien werden bis zu 800 Euro fällig.
Quelle: ADAC
![]() | Geltung deutscher Führerscheine in den EU-Staaten |
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.
Probleme in der Praxis: Deutsche Auto-Urlauber sind in der Vergangenheit gelegentlich im Ausland beanstandet worden, wenn sie mit ihrem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerieten. Denn die ausländische Polizei kennt oft die genaue Rechtslage nicht und verlangt manchmal den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
Sollte ein älterer Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert werden, wird man häufig ums Zahlen (wenn möglich unter Vorbehalt oder als Sicherheitsleistung) kaum herumkommen. Aus dem Strafzettel sollten aber sowohl der bezahlte Betrag, als auch der Zahlungsgrund zu ersehen sein. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann versuchen, den Bescheid mit Hilfe eines ausländischen Anwalts anzufechten, um so u. U. sein Geld zurückzubekommen.
Tipp:
Wenn Sie unbedingt von vorneherein Problemen aus dem Weg gehen möchten, so können Sie Ihren alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Diese Maßnahme empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie häufig ins Ausland fahren, der vorhandene Führerschein mit einem alten Foto versehen ist oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind.
![]() | PORTUGAL: Neue elektronische Autobahngebühr ab 15. Oktober |
Autofahrer in Portugal werden immer häufiger zur Kasse gebeten. Immer mehr Routen werden mautpflichtig. Dabei setzen die Betreibergesellschaften vor allem auf elektronische Zahlungssysteme. Ticket-Ziehen und Barzahlung an den Mauthäuschen ist nicht mehr überall möglich.
Dies ist auch der Fall auf den Autobahnen A 4, A 17, A 25, A 28, A 29, A 41 und A 42 nördlich von Lissabon, die ab 15. Oktober abschnittsweise gebührenpflichtig sind. Die Abbuchung der Streckengebühr erfolgt automatisch mittels eines an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigten Sensor-Geräts DEM (DEM steht für Depositivo Electronico de Matricula), das an das Fahrzeug-Kennzeichen gebunden ist. Die Mess-Stationen (Porticos) können passiert werden ohne anzuhalten.
Sie erhalten den Transponder DEM an folgenden Vertriebstellen:
- bei Autobahnraststätten an den Autobahnen, auf denen nur die elektronische Zahlung möglich ist. (Schilder weisen rechtzeitig auf die Verkaufsstellen hin)
- bei vielen Filialen der portugiesischen Post (CTT)
- bei den Verkaufsstellen der Betreibergesellschaft VIA-Verde
Der Mautpflichtige kann wählen, ob er die anfallende Streckengebühr gegen Vorkasse oder per Kreditkarte bezahlen will. Am Ende eines Aufenthaltes in Portugal können die DEM-Geräte an einer beliebigen Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Dort bekommen sie die beim Kauf der Geräte angefallene Kaution und das Restguthaben zurück.
Touristen in der Urlauberregion Algarve können sich vorerst freuen: Das Befahren der Küstenautobahn A 22 Portimao - Faro - Villa Real (spanische Grenze) bleibt vorerst kostenlos.
Quelle: ADAC
![]() | EUROPA: Viele Neuerungen für Autofahrer |
Autofahrer, die in diesem Jahr ins Ausland wollen, sollten sich unbedingt vor Fahrtantritt über die wichtigsten Verkehrsbestimmungen der jeweiligen Länder informieren. In einigen Ländern gibt es zahlreiche Neuerungen, die es auch von ausländischen Autofahrern zu beachten gilt. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die wichtigsten Neuerungen seit Jahresbeginn
Längere Fahrverbote für Raser in Österreich
Wer in Österreich zu viel Gas gibt, riskiert seit Jahresbeginn längere Fahrverbote. Dies gilt sowohl für Fahrten inner- als auch außerorts. Ein Beispiel: Wurden bei einer erstmaligen Tempolimitüberschreitung von 70 km/h außerorts bislang zwei Wochen Fahrverbot verhängt, wird jetzt der Führerschein für sechs Wochen abgenommen.
Höhere Bußgelder in Italien und der Slowakei
In der Slowakei und in Italien sind zum neuen Jahr die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße angehoben worden. So kostet z. B. ein Rotlichtverstoß in der Slowakei jetzt bis zu 150 Euro. In Italien wird zum Beispiel das Missachten der Vorfahrt mit 159 bis 639 Euro um 2,4 Prozent teurer. Dieselbe Strafe zahlt man, wenn man inner- und außerorts das Tempolimit um 10 km/h überschreitet.
Bußgelder für Verkehrsverstöße in Ungarn
Bei Alkohol-, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sowie bei Verstößen gegen die Gurtpflicht können nun von der ungarischen Polizei an Ort und Stelle Geldstrafen zwischen 10.000 bis 300.000 Forint (rund 35 bis 1.100 Euro) verhängt werden.
Warnwestenpflicht in Tschechien
Seit Anfang 2011 müssen alle Fahrzeuge mit Warnwesten ausgestattet sein. Jeder Insasse braucht eine Sicherheitsweste. Bisher waren diese nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen erforderlich.
Autoapotheke in Tschechien
In Tschechien zugelassene Fahrzeuge müssen ab sofort eine sehr umfangreich ausgestattete Autoapotheke an Bord haben. Die Regelung gilt jedoch nicht für ausländische Fahrzeuge: Für Fahrer von in Deutschland zugelassenen Pkw genügt daher der hierzulande vorgeschriebene Verbandkasten.
Ankündigungen für den Jahresverlauf
Neue Promillegrenzen in Irland
Im Laufe des Jahres 2011 werden in Irland neue Promillegrenzen eingeführt (das genaue Datum ist noch nicht bekannt). Bislang ist eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ zulässig. Künftig sind für Führerscheinneulinge und Berufskraftfahrer nur noch 0,2 ‰ und für alle anderen Fahrer 0,5 ‰ erlaubt. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und ein langes Fahrverbot.
Umweltzonen in Österreich
In Österreich wurde Ende 2010 die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Umweltzonen (Fahrverbotszonen) geschaffen. Möglicherweise werden im Herbst 2011 die ersten Umweltzonen ausgewiesen, die Orte sind noch nicht bekannt. Bei Verstößen gegen das Einfahrverbot können Geldbußen zwischen 108 und 2.180 Euro fällig werden.
Wegfall der Grenzkontrollen in Bulgarien und Rumänien
Auf eine Erleichterung müssen Autofahrer weiter warten. Der ursprünglich für März 2011 vorgesehene Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Abkommen, der zu einem Wegfall der Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzen dieser Länder führt, wird für Herbst 2011 erwartet. Dem Schengen-Raum gehören heute 25 Länder an, darunter 22 EU- Mitglieder - alle außer Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern - sowie die Staaten Norwegen, Island und die Schweiz.
![]() | POLEN: Auf Autobahnen jetzt Tempo 140 |
Autofahrer in Polen dürfen seit Jahresbeginn etwas stärker auf die Tube drücken. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wurde von 130 auf 140 Stundenkilometer angehoben, auf vierspurigen Schnellstraßen sind nun 120 statt 110 km/h erlaubt. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 Stundenkilometern sollen in der Regel nicht mehr geahndet werden.
Auf den übrigen Straßen bleibt alles beim alten:
* 100 km/h auf zweispurigen Schnellstraßen
* 90 km/h auf gewöhnlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
* 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (nachts zwischen 23:00 und 05:00 Uhr sind 60 km/h zulässig)
