FAQ
Das Fahrzeug wird in der Regel im Stollberg-Plaza in der Stollbergstraße 2-4 in 80539 München (Isartor) Ihr Weg zu uns !
Wenn Sie Ihr Auto bei uns abstellen wollen, müssen Sie das Mietfahrzeug in der Uhdestr. 3 in 81477 München abholen!
Unser Versicherungsschutz gilt nur für die im Mietvertrag genannten Fahrer. Im Reservierungsprozess können Sie gegen eine geringe Gebühr einen weiteren Fahrer benennen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet Ihren Führerschein bei der Fahrzeugentgegennahme zu kontrollieren. Eine Kopie oder polizeiliche Verlustbescheinigung ist nicht ausreichend.
Sie müssen mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Dies gilt auch für den Zusatzfahrer.
Verlängerungen der Mietdauer können nur während der Öffnungszeiten telefonisch, je nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Extratage werden laut gültiger Preisliste berechnet.
Da wir nur mit einer sehr genauen Flottenplanung die günstigen Angebote anbieten können, müssen Sie der Mietwagen genau wie vertraglich vereinbart an uns zurückgeben. Bei Verspätungen über die Kulanzzeit wird die Gebühr für verspätete Rückgabe erhoben. Wenn Sie nicht mehr am vereinbarten Rückgabetag das Fahrzeug an RENT´n more zurückgeben, wird für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetag zusätzlich ein extra Tag berechnet.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein (evtl. Internationalen Führerschein) und Ihre Buchungsbestätigung mit. Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und müssen noch gültig sein.
Bei der Abholung muss der Mieter/Hauptfahrer mit gültigem Führerschein und einem gültigen Ausweisdokument erscheinen und kann einen/mehrere zusätzliche Fahrer eintragen lassen. Die richtigen Angeben müssen im Mietvertrag eingetragen werden, für falsche Angeben haftet der Mieter.
Bei einer festen Reservierung verlangen wir bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Anmietungsbeginn keine Stornierungsgebühr. Zwischen drei Wochen und zehn Tage vor dem Anmietungsbeginn müssen wir 25 % des bestätigen Mietpreises in Rechnung stellen. Sollten Sie innerhalb der letzten zehn Tage vor Anmietungsbeginn die Reservierung stornieren, müssen wir 50% des Mietpreises berechnen.
Nein, da bei Reservierung ein bestimmtes Fahrzeug gebucht wurde und für Sie zur Verfügung gestellt wird.
Ja, Sie sollten überprüfen, ob das Fahrzeug sich in dem Zustand befindet, der im Mietvertrag angegeben ist. Wenn ein offensichtlicher Mangel dort nicht aufgeführt ist, müssen Sie das Fahrzeug gemeinsam mit unsem RENT´n more Mitarbeiter überprüfen, damit Ihnen nachträgliche Unannehmlichkeiten erspart bleiben. Bitte achten Sie auch auf die Funktionalität der Tankwarnanzeige, sowie auf die Sauberkeit des Fahrzeugs.
Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur in den Ländern Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien gestattet.
Andere Länder und Ausnahmegenehmigungen für spezielle Länder müssen angefragt werden.
Sie sind während der Miete verantwortlich für die Reifen sowie für Öl und Wasser und die richtige Betankung.
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum Preise von € 50,-- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von RENT´n more, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt RENT´n more gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit Sie als Mieter nicht für den Schaden haftbar sind. Sollte das Fahrzeug einen Schaden haben, rufen Sie bitte in jedem Fall in unserem Servicecenter unter Telefon 0170/ 27 88 611 für weitere Informationen an!
Sie müssen bei einem Unfall die Polizei verständigen. Diese ist verpflichtet, den Unfall bei der Beteiligung eines Mietwagens
aufzunehmen. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein, rufen Sie bitte in jedem Fall in unserem Servicecenter unter Telefon 0170/27 88 611 für weitere Informationen an!
Sie tragen die Verantwortung für hieraus entstehende Kosten. Das Fahrzeug muss wie vereinbart an RENT´n more zurückgegeben werden. Der Mietvertrag läuft in dieser Zeit weiter und endet erst bei Abgabe des Fahrzeuges.
Unsere Fahrzeuge haben keine Aufkleber oder Werbeanbringungen!
Verspätungen können sich auf den Endpreis auswirken. In den meisten Fällen werden Verspätungen von bis zu höchstens 30 Minuten nicht zusätzlich berechnet. Bei Rückgaben, die 31 Minuten oder später erfolgen, wird die Gebühr für verspätete Rückgabe erhoben. Wenn Sie nicht mehr am vereinbarten Rückgabetag das Fahrzeug an RENT´n more zurückgeben, wird für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetag zusätzlich ein extra Tag berechnet. Eine Rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten möglich.
Bei Fahrzeugübergabe wird für jede Anmietung einen Mietvertrag erstellt, in dem der Tankstand eingetragen wird. Nur wenn das Fahrzeug bei Rückgabe nicht mit mindestens dem bei Anmietung vereinbarten Tankstand abgegeben wird, müssen wir gegen Gebühr nachtanken.
Bußgelder, die im Zusammenhang mit der von Ihnen getätigten Miete für begangene Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte anfallen, sind vom Mieter oder auch Zusatzfahrer im vollem Umfang zu tragen. Außerdem wird ein Aufwandspauschale an den Mieter berechnet.
Nein, eine Abholung und Rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Sie bekommen das Fahrzeug von unseren Mitarbeitern übergeben und müssen es auch an einen RENT´n more Mitarbeiter zurückgeben. Ein Einwurf in den Briefkasten ist nicht erlaubt.
Ja, und im Falle eines neuen offenkundigen Mangels (der nicht auf der bei Abholung überreichten Fahrzeugerklärung aufgeführt ist), müssen Sie den RENT´n more Mitarbeiter zwecks gemeinsamer Überprüfung darüber in Kenntnis setzen.
Ja, dies muss allerdings vor der Anmietung vereinbart sein. Eine zusätzliche Gebühr wird hierfür erhoben.
Ja, dies muss allerdings vor der Anmietung vereinbart sein. Eine zusätzliche Gebühr wird hierfür erhoben.
Nein. Der Mieter muss bei Anmietung mit eigenem Zahlungsmittel und gültigen Dokumenten dabei sein und die Mindestvoraussetzungen an das Alter und den Führerscheinbesitz erfüllen.
Nein. Wir berechnen den Betrag, der bei Buchung vertraglich vereinbart wurde.
Bei einem Gesamtmietpreis bis 500 Euro akzetieren wir nur EC-Karten und Bargeld. Ab 500 Euro Gesamtmietpreis nehmen wir die gängige Kreditkarten sowie die EC-Karten und Bargeld. Mieter und Kreditkarteninhaber müssen identisch sein.
Die Rechnung bekommen Sie einpaar Tage nach der Fahrzeugrückgabe direkt nach Hause geschickt. Bitte überprüfen Sie dort die Richtigkeit der berechneten Positionen.
Jedes Fahrzeug, das Sie von RENT´n more mieten, hat gemäß den rechtlichen Bestimmungen eine Haftpflichtversicherung für Personen sowie Sach- und Vermögensschäden.
Dieser Versicherungsschutz ist ohne Aufschlag im Mietpreis inbegriffen. Der Versicherungsumfang hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bedingungen und Ländern ab. Bitte informieren Sie sich darüber bei Anmietung. Sie können außerdem einen Insassenunfallschutz oder einen Vollkaskoschutz mit einer stets verbleibenden Restselbstbeteiligung abschließen. Sollten Sie keinen Vollkaskoschutz abschließen, haften Sie in voller Höhe entsprechend unserer AVBs.
RENT´n more stellt Sie nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug frei.
Diese Haftungsbefreiung beinhaltet einen Teilkaskoschutz. Bei einem Teilkaskoschaden haftet der Mieter insbesondere bei Glas-, und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von € 1.000,- bzw. € 500,- oder € 250,- je Schaden.
Sie können ohne Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes fahren und haben die Sicherheit der immer inkludierten Haftpflichtversicherung. Gegen Zahlung einer Gebühr können Sie einen Vollkaskoschutz mit einer jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung abschließen. Durch den Abschluss eines Vollkaskoschutzes bei Mietbeginn können Sie sich gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder Teilen davon, Haarwild- und Brandschäden, Glasbruch sowie gegen selbstverschuldete Unfälle und Parkschäden durch Zahlung einer fahrzeugabhängigen Gebühr absichern. Im Schadensfall verbleibt eine Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Die Fahrzeuge sind alle neuwertig und werden intensiv Werkstattgepflegt. Vor der Anmietung werden die Fahrzeuge immer gründlich gereinigt. Nicht zu vergessen ist hierbei, dass das Auto ein Gebrauchsgegenstand ist, der leichte Gebrauchsspuren aufweisen kann.
Nein, wir haben nur Nichtraucher-Fahrzeuge, da viele unsere Mieter Familien mit Kindern sind. Also bitte einfach außerhalb vom Fahrzeug die Zigaretten / Zigarren / Wasserpfeifen usw. genießen.
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